Netzwerk Blühende Landschaft
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Gentechnik im Honig verboten?

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zur Entscheidung vorgelegt, die von großer praktischer Bedeutung für den Schutz von Imkern und anderen Lebensmittelerzeugern vor ungewollten Verunreinigungen durch genetisch veränderte Organismen (GVO) sind.

In dem Rechtsstreit verlangen Imker von den bayerischen Behörden, Schutzmaßnahmen zu treffen, mit denen der Eintrag von Pollen des genetisch veränderten Maises MON 810 in ihre Imkereiprodukte verhindert wird. Geklärt werden sollen die Fragen, ob auch beim Honig eine Nulltoleranz von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten gilt und was überhaupt ein gentechnisch veränderter Organismus ist.

„Wir wollen erreichen, dass unzureichend oder überhaupt nicht geprüfte Gentechnik-Konstrukte im Honig nicht erlaubt sind und der Verursacher für Schäden haften muss“, so Imkermeister Thomas Radetzki. „Wenn das Gericht der Argumentation des Saatgutproduzenten Monsanto folgt, wären Vorsorgeprinzip und Verbraucherschutz, wie sie in der EU und im deutschen Recht verankerten sind, aufgehoben.“ Der Konzern will erreichen, dass auch nicht oder nur unzureichend zugelassene GV-Konstrukte in Lebensmittelnsmitteln zu finden sein dürfen.
„Die Anrufung des EuGH ist auch eine Ohrfeige an die deutschen
Gentechnik-Behörden, die die Probleme der Imker durch seltsame
Interpretationen des Rechts versuchen unter den Tisch zu kehren“,
sagt Radetzki.

In der ersten Instanz hatte das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt, dass Honig durch den Eintrag von Pollen des Mais MON 810 - selbst bei geringsten Spuren - seine Verkehrsfähigkeit verliert („Nulltoleranz“), diesen Eintrag aber dulden muss. Der betroffene Imker Karl Heinz Bablok hatte infolge dieses Urteils seine gesamte Jahreshonigernte im September in der Müllverbrennung Augsburg entsorgt. „Imker und Bienen arbeiten das ganze Jahr. Landwirtschaft und Wildpflanzen brauchen uns für die Befruchtung. Ich begreife nicht, warum die Gentechnik wichtiger sein soll als die heimische Natur. Wenn es so weiter geht höre ich mit den Bienen auf“, so Bablok. Ein Drittel unserer Nahrung ist direkt oder indirekt auf Bestäubung durch Bienen angewiesen. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Bienen wird in der EU auf etwa fünf Milliarden Euro geschätzt.
Auch der BayVGH will dem Beschluss vom 26.10. 2009 folgend, den Imkern keinen Anspruch auf Schutz vor ungewollten Einträgen zubilligen. Mit den Fragen ans EuGH sollen lediglich Entschädigungsansprüche (z. B. für die Verunreinigung von Honig oder für zusätzliche Aufwendungen von Imkern zur Vermeidung von Einträgen) geklärt werden. Deshalb wird den Imkern der Gang zum Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich nicht erspart werden. Für die Imkerei und für andere potenziell betroffene Lebensmittelerzeuger geht es in dem Rechtsstreit darum, ob sie Anspruch auf Schutz vor ungewollten Einträgen von genetisch verändertem Material haben und ob „Koexistenz“ auch praktisch möglich bleibt.

Pressemitteilung des Bündnisses zum Schutz der Bienen
Juristische Stellungnahme zum Beschluss des BayVGH vom 26.10.2009
Pressemitteilung des BayVGH vom 2.11.2009
Detaillierter Beschluss des BayVGH vom 26.10.2009

02.11.2009

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Vortrag "Blühende Landschaft - Lebensgrundlage für Pflanze, Tier und Mensch"
Do 09.02.2012 20:00 Uhr, 86971 Peiting

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